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Strompreis-Bestandteile

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Grundsätzlich hat der Strompreis drei Bestandteile: Kosten für die Strombeschaffung und den Vertrieb, Netznutzungsentgelte sowie staatlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben.

Strombeschaffung und Stromvertrieb (ca. 23 Prozent des Strompreises): Die Kosten für den Einkauf der Energie und den Vertrieb bis zum Endkunden bilden den einzigen Strompreisbestandteil, der tatsächlich vom Markt beeinflusst wird. Er macht derzeit rund ein Viertel des Strompreises aus.

Netznutzungsentgelte (ca. 24 Prozent des Strompreises): Über die Netzentgelte tragen die Netznutzer, also die Stromkunden im jeweiligen Versorgungsgebiet, die Kosten für Netzinfrastruktur, Investitionen in den Ausbau des Stromnetzes ebenso wie Instandhaltungsmaßnahmen. Die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern regulieren die Netznutzungsentgelte, die aktuell einen Anteil von fast 25 Prozent am Strompreis haben.

Steuern, Umlagen und Abgaben (ca. 53 Prozent des Strompreises): EEG-Umlage, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, KWK-Umlage, Offshore-Umlage, Konzessionsabgabe … Insgesamt rund 53 Prozent des Strompreises gehen auf Steuern, Umlagen und Abgaben zurück.

Die staatlich verursachten Kostenbestandteile im Detail:

  • EEG-Umlage: Mit der EEG-Umlage soll die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, also aus Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaikanlagen etc. gefördert werden. Die aktuelle Höhe der Umlage wird stark beeinflusst durch diskussionswürdige Ausnahmeregelungen für Industriebetriebe. Der aktuelle Zubau der erneuerbaren Energien trägt dank gesunkener garantierter Einspeisevergütungen nur noch einen geringen Teil zur Umlage bei.
  • KWK-G Aufschlag: KWK-G = Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz: Mit dem Aufschlag, der nach dem Gesetz benannt ist, wird gleichzeitige Erzeugung von Strom (Kraft) und Wärme gefördert.
  • Umlage nach § 19 StromNEV: Die Umlage, die in Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) definiert ist, finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik sichern.
  • Offshore-Netzumlage: Die Offshore-Haftungsumlage sichert die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
  • Umlage Abschaltbare Lasten: Diese Umlage entschädigt Großverbraucher, wenn sie ihren Stromverbrauch innerhalb kürzester Zeit minimieren und so Last vom Stromnetz nehmen. Dies dient der Verhinderung von Instabilitäten im Stromnetz.
  • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird an die Kommunen entrichtet für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen. Die Höhe richtet sich nach der Gemeindegröße und liegt zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh.
  • Stromsteuer: Die Stromsteuer wird auf den Energieverbrauch erhoben. Sie beträgt aktuell 2,05 ct/kWh netto bzw. 2,44 ct/kWh brutto.
  • Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent wird für den gesamten Strompreis inklusive aller Abgaben und Umlagen erhoben.

Jüngste Entwicklung einzelner Strompreisbestandteile

Netznutzungsentgelte
In den letzten Jahren mussten Lieferanten teils erhebliche Preissteigerungen im Bereich der Netznutzungsentgelte hinnehmen. Insbesondere verbrauchsunabhängige Netznutzungskosten sind in manchen Netzgebieten auf mehr als 70 Euro im Jahr gestiegen. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, die den Wert um 19 Prozent erhöht.

Die Netznutzungsentgelte, die der Endverbraucher auf seiner Rechnung ausgewiesen bekommt, werden nach wie vor auch von überregionalen, bundes- und auch europaweiten Entwicklungen beeinflusst.

Börsenstrompreis
Seit zwei Jahren steigen die Preise an den Energiebörsen erheblich: Bezahlte man dort im Jahr 2016 für das Lieferjahr 2017 für eine Megawattstunde Strom (= 1000 Kilowattstunden) durchschnittlich noch 33,51 Euro, mussten sie Ende 2018 für Lieferungen 2019 bereits 50,56 Euro und mehr bezahlen (zeitweise lag der Wert sogar bei bis zu 69 Euro für eine Megawattstunde Strom). Die Beschaffungskosten sind für die Versorger damit im Durchschnitt um mehr als die Hälfte gestiegen.

EEG-Umlage
Nach teils deutlichen Steigerungen ist die Höhe der EEG-Umlage in den letzten beiden Jahren stabil geblieben, sogar leicht gesunken. Dieser positive Effekt wird durch andere Preisbestandteile jedoch zunichte gemacht.