Förderrichtlinien Umwälzpumpentausch
- Antragsberechtigt sind Energiekunden der Stadtwerke Wolfhagen, die sich in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit der Stadtwerke Wolfhagen GmbH befinden.
- Kündigt der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung der Fördersumme den Energieliefervertrag mit den Stadtwerken Wolfhagen, ist der ausgezahlte Zuschuss anteilig in Höhe von 1/24 pro Monat bis zur 2-Jahresfrist zurückzuzahlen.
- Der Förderbetrag erfolgt nach Prüfung des Antrages, dem eine Rechnungskopie über die jeweilige Neuanschaffung und -installation beizufügen ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Rechnungsdatum nicht länger als sechs Wochen in der Vergangenheit liegen.
- Die Förderung ist begrenzt auf zwei hocheffiziente Umwälzpumpen pro Haus in Belieferung.
- Der Förderbetrag wird u.U. mit offenen Verbindlichkeiten aus Energielieferverträgen gegenüber der Stadtwerke Wolfhagen GmbH verrechnet.
- Die Fördermittel sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.