Betrug am Telefon
Es passiert immer wieder - und sorgt jedes Mal für großen Ärger, nicht selten auch für finanziellen Schaden: Betrügerische Anrufer, die mit allen Tricks und Mitteln versuchen, dem Verbraucher am anderen Ende der Leitung, zum Vertragsabschluss zu bewegen. Oft werden auch gegen den Willen Lieferverträge initiiert und im Namen des Kunden bestehende Verträge gekündigt. Die Zählernummer genügt, eine schriftliche Einwilligung ist nicht nötig.
Achtung: Geben Sie den Anrufern auf keinen Fall Ihre Zählernummer. In Kombination mit Adresse und Namen genügt diese Information bereits, um gegen Ihren Willen den Wechsel des Energielieferanten zu veranlassen.
Stadtwerke-Anrufe nur auf Vertragsbasis
Die Stadtwerke Wolfhagen sind bereits auf Basis des Wettbewerbsrechts gegen unerwünschte und betrügerische Anrufe vorgegangen. Ob im Einzelfall eine juristische Verfolgung angezeigt ist, zeigt sich stetes nach einer genauen Prüfung. Immer aber ist es sinnvoll, mögliche Folgen eines dubiosen Anrufs frühzeitig zu klären. Dabei hilft der Stadtwerke-Kundenservice gern.
Was wir aber nicht tun: Unerlaubt anrufen.
Wir rufen unsere Kunden nur im Rahmen eines Vertragsverhältnisses oder auf ausdrücklichen Wunsch und mit Einwilligung an. Und: Wir telefonieren immer von Wolfhagen aus, wir haben keine Mitarbeiter in Berlin oder Hamburg. Auch in Kassel haben wir kein Büro. Auf dem Display des Telefons erscheint daher stets die Nummer des Kundenservice der Stadtwerke: 05692 / 99 634 0.
Hohe Strafe für unerlaubte Werbeanrufe
Anrufe ohne Einwilligung sind in Deutschland verboten. Erst am 2. August 2018 hatte die zuständige Bundesnetzagentur gegen das Unternehmen Energy2day GmbH das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Zahlreiche Verbraucher hatten berichtetet, dass sich Anrufer des Unternehmens als Mitarbeiter des örtlichen Energieversorgers ausgaben, um sie letztlich zum Lieferantenwechsel zu bewegen.
Die Stadtwerke raten daher ebenso wie die Bundesnetzagentur dazu, eine Beschwerde einzureichen. Notieren Sie Telefonnummern, fertigen Sie Gesprächsnotizen an. Ihre Beschwerde können Sie unter der Rubrik „Telekommunikation“ über die Seite der Bundesnetzagentur einreichen: www.bundesnetzagentur.de.