Heizstrom-Ersatzversorgung: Versorgungsicher heizen
Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Verbraucher auch dann mit Strom und / oder Heizstrom versorgt werden, wenn der Lieferant, den Sie gewählt haben, keine Energie liefert, oder wenn ein Lieferantenwechsel nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden kann.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur heißt es dazu:
„Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.“ (Quelle)
Die Ersatzversorgung ist Belieferung ad hoc. Energie, die wir Ihnen im Rahmen der Ersatzversorgung liefern hat dementsprechend meist einen hohen Preis. Den aktuellen Preisstand entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt.
Preise und Tarifdetails
Ersatzversorgung (Heizstrom)
Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb
Preisblatt Ersatzversorgung Wärmepumpe ab 1. Januar 2024
Preisblatt Ersatzversorgung Nachtspeicher ab 1. Januar 2024
Preisblatt Ersatzversorgung Wärmepumpe ab 1. Juli 2023
Preisblatt Ersatzversorgung Nachtspeicher ab 1. Juli 2023
Preisblatt Ersatzversorgung Wärmepumpe ab 1. Januar 2023
Preisblatt Ersatzversorgung Nachtspeicher ab 1. Januar 2023
Strompreis bis 31.12.2022
- Arbeitspreis: 23,21 ct/kWh (Netto = 19,50 ct/kWh) - nach Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh am 1. Juli 2022: 18,77 ct/kWh (Netto = 15,78 ct/kWh)
- Grundpreis: 4,52 €/Monat (Netto = 3,80 €/Monat)
Laufzeit und Kündigung: Die Ersatzversorgung hat eine Dauer von maximal drei Monaten. Kunden, die sich in dieser Zeit nicht für einen anderen Liefervertrag entscheiden, werden im Anschluss im Rahmen der Grundversorgung von uns mit Strom versorgt.
Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung
Energiemix: konventionell
Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH hat hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Das Energiewirtschaftsgesetzt regelt die Ersatzversorgung mit Energie in § 38.
Wohlfühlservice
Heizstrom-Grundversorgung für Wärmepumpe und Nachtspeicher
Die Grundversorgung hat einen klar definierten Auftrag: Heizstrom zu liefern, auch wenn es keinen eigenen Liefervertrag gibt.
Beispiel: Wenn immer ein Mieter seine neue Wohnung bezieht und noch keinen Sondervertrag abgeschlossen hat, bekommt er Strom im Rahmen der Grundversorgung.
Preise und Tarifdetails
Heizstrom-Grundversorgung
Falls Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Wolfhagen GmbH eine sogenannte unterbrechbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe / Nachtspeicherheizung) betreiben und keinen Stromliefervertrag für diese abgeschlossen haben, gilt folgender Tarif für Sie.
Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb
Preisblatt Grundversorgung Wärmepumpe ab 1. Januar 2024
Preisblatt Grundversorgung Wärmepumpe ab 1. Mai 2023
Preisblatt Grundversorgung Wärmepumpe ab 1. Februar 2023
Preisblatt Grundversorgung Wärmepumpe ab 1. Januar 2023
Preisblatt Grundversorgung Nachtspeicherheizung ab 1. Januar 2024
Preisblatt Grundversorgung Nachtspeicherheizung ab 1. Mai 2023
Preisblatt Grundversorgung Nachtspeicherheizung ab 1. Februar 2023
Preisblatt Grundversorgung Nachtspeicherheizung ab 1. Januar 2023
Preise vor Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh am 1. Juli 2022:
- Arbeitspreis: 23,21 ct/kWh (Netto = 19,50 ct/kWh)
- Grundpreis: 4,52 €/Monat (Netto = 3,80 €/Monat)
Laufzeit und Kündigung: Im Bereich der Grundversorgung besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es vom Kunden mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.
Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung
Energiemix: konventionell
Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen haben hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)
Wohlfühlservice
Information zur Dezember-Soforthilfe Gas (gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas)
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Spätestens mit der Rechnung, die den Gasverbrauch von Dezember 2022 umfasst, wird die Soforthilfe als Entlastung ausgewiesen.
Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.
Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe.
Beispielrechnung für Haushaltskunden
- Prognostizierter Jahresverbrauch = 12.000 kWh
- Ein Zwölftel = 1.000 kWh
- Arbeitspreis (brutto) gemäß Tarif am 1.Dezember 2022 = 15,41 ct/kWh
- Grundpreis pro Monat (brutto) = 8.99 Euro
- Rechnung = 1000 kWh x 15,41 ct/kWh = 154,10 Euro
- 154,10 Euro + 8,99 Euro = 163,09 Euro
Die Verträge der Stadtwerke Wolfhagen sehen keinen Dezember-Abschlag vor, da die Abrechnung des Jahresverbrauch für das Kalenderjahr zum Stichtag 31. Dezember erfolgt. Wie in jedem Jahr ist daher auch 2022 der November-Abschlag der letzte, den wir erheben. Er ist je nach Wahl des Kunden am 1. Dezember oder am 15. Dezember fällig. Die Entlastung rechnen die Stadtwerke Wolfhagen, wie im Gesetz vorgesehen, im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung ab, die unsere Kunden im Januar erhalten.
Wer hat einen Anspruch auf die Soforthilfe?
- Haushaltskunden
- Kunde der Wohnungswirtschaft, die Soforthilfe an die Mieter im Rahmen der Heizkostenabrechnung weitergeben müssen
- Überwiegender Erdgasbezug zur Wohnraumvermietung / WEG
- Zugelassene Pflege, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Reha, Behindertenwerkstätte, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
- staatlich (anerkannte) Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Forschung wie Schulen und Universitäten
- Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein.
- Wichtig für RLM-Kunden: Bitte teilen Sie Ihrem Erdgaslieferanten bis zum 31.12.2022 mit, dass Sie zu der anspruchsberechtigten Gruppe gehören.
Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben werden.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.
Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?
Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen.
Bereits im vergangenen Jahr lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.
Den Stadtwerken Wolfhagen ist es in den letzten Jahren immer wieder gelungen, mit unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Die Stadtwerke Wolfhagen können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.
Wohlfühlservice
Erdgas sparen, Kosten senken
Die Preise für Erdgas sind hoch, Sparen ist das Gebot der Stunde. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite einige Tipps geben, wie Sie einfach Ihren Erdgasverbrauch reduzieren können. Wir informieren Sie außerdem über aktuelle Entwicklungen und politische Entscheidungen, die Verbrauchern in diesen schwierigen Zeiten helfen.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wohlfühlservice
Stadtwerke-Kunden zahlen keine Erdgas-Umlage
Stets umstritten, niemals beliebt – nun ist die Gasbeschaffungsumlage Geschichte. Anders als in den kürzlich versandten Anpassungsschreiben angekündigt, werden Kunden der Stadtwerke Wolfhagen die Umlage nicht zahlen müssen. Vereinbarte Abschlagshöhen bleiben aber unverändert bestehen.
Die Gasbeschaffungsumlage - eigentlich Gas-Sicherungsumlage nach Gaspreisanpassungsverordnung - war auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt worden und sollte ab dem 1. Oktober zum Arbeitspreis addiert werden. Dass dies nun entfällt, wertet Stadtwerke-Geschäftsführer Alexander Rohrssen positiv: „Wir haben mittlerweile ein Preisniveau erreicht, das unsere Kunden aber auch uns als Versorger vor immense Herausforderungen stellt. Jede weitere staatliche Belastung sollte gut begründet sein. Diese Begründung aber gab es gerade in den letzten Tagen nicht mehr.“
Die nun gestrichene Umlage wäre 2022 für rund ein Drittel des Jahresverbrauchs zu zahlen gewesen. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Erdgas bedeutet dies Mehrkosten von um die 150 Euro. Im kommenden Jahr wäre die gesamte Belastung vermutlich höher ausgefallen. Neben der Gasbeschaffungsumlage wurde am 1. Oktober die Gasspeicherumlage eingeführt. Diese gilt weiterhin, beeinflusst mit ihrer geringen Höhe von 0,059 ct/kWh zuzüglich Mehrwertsteuer aber den Endkundenpreis der Stadtwerke Wolfhagen nicht unmittelbar.
Preissenkend dagegen wirkt sich die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf sieben Prozent aus. Der abgesenkte Steuersatz soll ebenfalls ab 1. Oktober gelten. Für Kunden der Stadtwerke, die nach dem 30. September Erdgas vom Wolfhager Versorger beziehen, reduziert sich der Steuersatz auf die gesamte Liefermenge 2022.
Keine automatische Anpassung der Abschläge
Trotz der positiven Preissignale werden die Stadtwerke keine automatische Anpassung der letzten zwei fälligen Abschläge im Jahr 2022 vornehmen. Individuelle Absprachen zur Höhe der monatlichen Zahlungen bleiben selbstverständlich möglich.
Positiv werten die Stadtwerke, dass die Politik weitere Entlastungen plant. Alexander Rohrssen: „Um die Versorgungssicherheit aller zu gewährleisten, mussten auch wir dieses Jahr steigende Preise an unsere Kunden weitergeben. Dass der Bund hier stützend eingreift, ist richtig. Wir hoffen auf detaillierte Informationen zur Umsetzung der Maßnahmen bereits im Oktober.“
Nach wie vor aber gilt: Energiesparen hat oberste Priorität.
Wohlfühlservice
Strom-Grundversorgung
Die Grundversorgung hat einen klar definierten Auftrag: Strom zu liefern, auch wenn es keinen eigenen Liefervertrag gibt.
Beispiel: Wenn immer ein Mieter seine neue Wohnung bezieht und noch keinen Sondervertrag abgeschlossen hat, bekommt er Strom im Rahmen der Grundversorgung.
Preise und Tarifdetails
Strom: Grundversorgung
Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb
Aufgrund verbesserter Einkaufsbedingungen sinkt der Arbeitspreis der Strom-Grundversorgung zum 1. Januar 2025.
Laufzeit und Kündigung: Im Bereich der Grundversorgung besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es vom Kunden mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.
Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung
Energiemix: konventionell
Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen haben hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)
Wohlfühlservice
Ersatzversorgung Strom RLM
Nicht-Haushaltskunden, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, deren Stromverbrauch mit registrierender Leistungsmessung ermittelt wird und die keinen gesonderten Liefervertrag abgeschlossen haben, beliefern die Stadtwerke Wolfhagen im Rahmen der Ersatzversorgung.
Nicht-Haushaltskunden ohne Anschluss an das Niederspannungsnetz bieten wir die Belieferung auf vertraglicher Basis an. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Strompreis Ersatzversorgung RLM: Es gelten die im Preisblatt definierten Preise
Laufzeit und Kündigung: Die Ersatzversorgung hat eine Dauer von maximal drei Monaten. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, sollten Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.
Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung. Die Stadtwerke Wolfhagen behalten sich vor, auf Vorauszahlungen zu bestehen.
Energiemix: konventionell
Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH hat hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Das Energiewirtschaftsgesetzt regelt die Ersatzversorgung mit Energie in § 38.
Wohlfühlservice
Strom-Ersatzversorgung: Versorgungssicherheit, wenn's drauf ankommt
Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Verbraucher auch dann mit Strom und / oder Heizstrom versorgt werden, wenn der Lieferant, den Sie gewählt haben, keine Energie liefert, oder wenn ein Lieferantenwechsel nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden kann.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur heißt es dazu:
„Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.“ (Quelle)
Die Ersatzversorgung ist Belieferung ad hoc. Energie, die wir Ihnen im Rahmen der Ersatzversorgung liefern hat dementsprechend meist einen hohen Preis. Den aktuellen Preisstand entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt.
Preise und Tarifdetails
Ersatzversorgung (Strom Haushaltskunden)
Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb
Preise gültig ab 1. Januar 2025
Preise gültig ab 1. August 2024
Preise gültig ab 1. Januar 2024
Preise gültig ab 1. September 2023
Laufzeit und Kündigung: Die Ersatzversorgung hat eine Dauer von maximal drei Monaten. Kunden, die sich in dieser Zeit nicht für einen anderen Liefervertrag entscheiden, werden im Anschluss im Rahmen der Grundversorgung von uns mit Strom versorgt.
Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung
Energiemix: konventionell
Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH hat hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Das Energiewirtschaftsgesetzt regelt die Ersatzversorgung mit Energie in § 38.
Wohlfühlservice
Verträge kündigen
Um Lieferverträge zu kündigen, tragen Sie bitte die notwendigen Daten in das Formular ein. Sobald Ihre Kündigung bearbeitet wurde, senden wir Ihnen die schriftliche Bestätigung.
Wohlfühlservice
Informationen für Besucher der Webseite
Datenschutz
Wir, die Stadtwerke Wolfhagen GmbH, Siemensstraße 10, 34466 Wolfhagen, Telefon: 05692 - 99634-0, E-Mail: info@stadtwerke-wolfhagen.de, möchten Ihnen nachstehend erklären, welche Daten wir auf dieser Webseite von Ihnen wie verarbeiten. Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter stadtwerke-wolfhagen@dsb-moers.de gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktdaten finden Sie unter https://dsb-moers.de.
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