Vorsicht bei Vertragsabschluss an Haustür und Telefon
Was als unverbindliches Gespräch über Energiekosten beginnt, endet nicht selten mit einem untergeschobenen Liefervertrag. Wer nicht reagiert, zahlt drauf. Auch Kunden der Stadtwerke Wolfhagen berichten über dubiose Maschen – und bestätigen damit eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).
In einem halben Jahr hatte der VZBV mehr als 2200 Beschwerden dokumentiert. „Telefonisch untergeschobene Verträge sind ein Dauerthema bei den Verbraucherzentralen,“ heißt es in der Mitteilung des Verbands vom 23. September 2024, der von der Politik fordert, Verbraucher besser zu schützen.
Tatsächlich ist es mit nur wenigen Daten möglich, einem Verbraucher einen Strom- oder Erdgasliefervertag unterzuschieben. Name, Adresse und Zählernummer sind alles, was man braucht. Die Kündigung des alten Vertrags sowie die Ab- und Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber werden per standardisierten, elektronischen Austausch durchgeführt. Eine individuelle Prüfung, wie sie die Verbraucherschützer fordern, ist nicht vorgesehen.
Das öffnet dubiosen Vertrieben, denen es allein um Provisionen geht, Tür und Tor. Daher ist es wichtig, am Telefon keine Daten herauszugeben. Ein Telefon Gespräch kann man leicht beenden, indem man auflegt. An der Haustür können Sie sich den Ausweis zeigen lassen. Bestehen danach immer noch Zweifel, rufen Sie bei dem Versorger an, der da vermeintlich vor Ihrer Tür steht. Das Unternehmen sollte wissen, wer in der Region unterwegs ist und kann bestätigen, dass die Person in seinen Auftrag unterwegs ist.
Nicht in jedem Fall ist solches Misstrauen gerechtfertigt. Notwendig ist es dennoch. Denn ein untergeschobener Liefervertrag zieht bestenfalls Aufwand nach sich, schlimmstenfalls hohe Kosten. Wenn es passiert ist, raten wir zum Widerruf. Sobald man den Lieferanten kennt, weiß man, wohin der Widerruf zu senden ist. Wichtig ist, keine Zeit zu verliefen. Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage. Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkt nach einem dubiosen Anruf oder einer Situation an der Haustür mit den Stadtwerken in Kontakt zu treten.
Die Stadtwerke selbst setzen beim Vertragsabschluss nach wie vor auf die Textform. Angebote per Post sind zunächst unverbindlich, der Online-Vertragsschluss wird direkt per E-Mail bestätigt. Seriosität und Transparenz auch am Telefon: Die Stadtwerke rufen stets mit Wolfhager Vorwahl an, niemals aber unerlaubt zu Werbezwecken.
Wohlfühlservice
Verband kommunaler Unternehmen würdigt Wolfhager Versorger
Martin Heindl kennt die Leistungsfähigkeit der kommunalen Unternehmen wie kaum ein zweiter in Hessen. Er ist Geschäftsführer der Landesgruppe des Verbands der kommunalen Unternehmen (VKU). Dessen 75jähriges Bestehen nutzt Heindl, um die Mitgliedsunternehmen zu besuchen – am Montag, den 16. September war er in Wolfhagen.
In der Stadt gibt es mit den Regionalwerken Wolfhager Land (RWL) und den Stadtwerken Wolfhagen gleich zwei Versorger. Nicht die einzige Besonderheit. Stadt und Stadtwerke haben sehr früh erneuerbare Energien ausgebaut, sich ambitionierte Ziele gesetzt und diese auch erreicht. „Die Stadtwerke Wolfhagen und die Regionalwerke Wolfhager Land sind Unternehmen, die für die kommunale Daseinsvorsorge vor Ort stehen“, sagt Martin Heindl. „Sie sind nah an den Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen. Der Versorgungsauftrag steht für sie stets im Vordergrund.“
Christina Holzhauer und Alexander Rohrssen, Geschäftsführer von RWL und Stadtwerken gleichermaßen, blickten mit Heindl zurück auf die beinahe 25jährige Geschichte der Stadtwerke und voraus auf die kommenden Herausforderungen. Erfolgreich gestalteten die Stadtwerke den Rückkauf der Stromnetze, die Liberalisierung des Strommarktes, den Ausbau erneuerbarer Energien, die bundesweit beachtete Gründung der BürgerEnergieGenossenschaft und zuletzt die Aufteilung der Geschäftsfelder auf Stadtwerke und Regionalwerke.
Die Erfolge der Vergangenheit stärken die Wolfhager Versorger für die Herausforderungen der Zukunft. Zwei weitere Windkraftprojekte sind bereits in Planung. Mehr und mehr PV-Anlagen, Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen müssen in das Strom-Verteilnetz integriert werden - der Umbau des Stromnetzes schreitet voran. Auch in die Infrastruktur der Wasserversorgung wird investiert, um weiterhin den Bedürfnissen der Bürger aber auch der lokalen Wirtschaft zu genügen.
Kommunale Versorgung bleibt ein Erfolgsrezept
„Die Herausforderung sind bundesweit ähnlich,“ sagen Alexander Rohrssen und Christina Holzhauer. „Viele Lösungen aber lassen sich nur vor Ort finden. Daran arbeiten wir Tag für Tag.“ Für diese und weitere Aufgaben brauchen RWL und Stadtwerke Personal. Sie bilden aus und suchen weiterhin Fachkräfte für Technik und Verwaltung.
Der VKU, dem Martin Heindl in Hessen vorsteht, unterstützt die Wolfhager wie die anderen Mitgliedsunternehmen – ganz praktisch bei der Anwerbung von Personal und indem er seine Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung vertritt. Ziel ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche, sichere und nachhaltige kommunale Energie- und Wasserversorgung sowie Abfall- und Abwasserentsorgung zu schaffen. Dabei arbeitet der VKU auch mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammen.
Wie es in Wolfhagen weitergeht, kann sich Martin Heidl schon bald vor Ort zeigen lassen. Christina Holzhauer und Alexander Rohrssen luden ihn zum 25jährigen Jubiläum der Stadtwerke im kommenden Jahr ein.
Wohlfühlservice
strom
Grün - Günstig - Ganz nah: Mieterstrom der Stadtwerke Wolfhagen
Das Mieterstrom-Angebot der Stadtwerke Wolfhagen GmbH für die Mieter im KVK-Immobilienkomplex Kasseler Straße / Warmetalstraße in Habichtswald-Ehlen lohnt sich.
Schon bei einem Jahresverbrauch von 1.000 Kilowattstunden sparen Sie mehr als 100 Euro im Vergleich zur Strom-Grundversorgung (Stand 02 / 2024).
Jede Mietpartei kann vom Angebot profitieren. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Ihr Strom ist günstig - die Kilowattstunde kostet deutlich weniger als in Standard-Tarifen oder der Grundversorgung.
- Ihr Strom ist grün - zuallererst wird die Energie der PV-Anlage auf den Hausdächern verbraucht. Der Reststrom aus dem Netz ist zertifizierter Ökostrom der Stadtwerke Wolfhagen.
- Ihr Strom ist ganz nah - vom Hausdach bis zur Steckdose: Näher geht es nicht. Und den restlichen Strombedarf liefern Ihnen die Stadtwerke Wolfhagen, Ihr Stadtwerk aus der Nachbarschaft.
Und weil der Solarstrom vom Dach zuerst für Ihre Heizung genutzt wird, profitieren Sie doppelt: Neben den Stromkosten sinken auch die Heizkosten!
Der Wechsel zum Mieterstrom ist einfach!
Schließen Sie einen Liefervertrag über den Tarif Wohlfühlstrom öko direkt ab und zum nächstmöglichen Termin beliefern wir Sie mit dem grünen, günstigen und ganz nahen Strom. Das Vertragsformular sendet Ihnen der Kundenservice der Stadtwerke gerne zu - per Post oder per E-Mail.
Fragen und Antworten zum Mieterstrom der Stadtwerke Wolfhagen
Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom ist die Versorgung der Bewohner eines Mehrparteienhauses mit Strom, der direkt in dem Gebäude bzw. auf dem Dach des Gebäudes erneuerbar erzeugt wird. Dieser ökologische Strom fließt nicht durch das öffentliche Stromnetz zu den Verbrauchern im Haus.
Wie funktioniert die Versorgung mit Mieterstrom?
Der Mieterstrom kann von allen Parteien des Hauses gleichberechtigt genutzt werden: Jede Partei kann einen Mieterstrom-Liefervertag abschließen und die Vorteile genießen.
Solange Strom erzeugt wird, wird er zunächst genutzt, um Heizenergie zu erzeugen. Dies senkt so die Kosten aller Bewohner. Strom, der hierfür nicht benötigt wird, kann von den Mietern direkt verbraucht werden. Darüber hinaus verfügbarer Strom wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Genügt die Stromerzeugung des Gebäudes nicht, wird der Reststrom von den Stadtwerken Wolfhagen aus dem öffentlichen Stromnetz geliefert. Auch dieser Strom ist selbstverständlich zertifizierter Ökostrom.
Warum ist der Mieterstrom der Stadtwerke günstiger als Standard-Tarife?
Zum einen, weil der Strom aus der PV-Anlage sehr günstig produziert wird. Zum anderen, weil für die Kilowattstunden, die direkt verbraucht werden, keine Netznutzungsentgelte gezahlt werden müssen. Auch Konzessionsabgabe und Stromsteuer entfallen.
Stromengen, die nicht auf dem Hausdach erzeugt werden, beschaffen die Stadtwerke Wolfhagen am Strommarkt.
Aus beiden bilden die Stadtwerke einen Strompreis, sodass die Bewohner des Hauses für jede Kilowattstunde - ganz gleich, woher sie kommt - den gleichen Preis zahlen.
Wie kann ich den Mieterstrom nutzen?
Es ist ganz einfach. Schließen Sie einen Liefervertrag über den Tarif Wohlfühlstrom öko direkt ab und zum nächstmöglichen Termin beliefern wir Sie mit dem grünen, günstigen und ganz nahen Strom. Das Vertragsformular können Sie beim Kundenservice der Stadtwerke anfragen.
Aktuell ist unser Angebot verfügbar für die Mieter im KVK-Immobilienkomplex Kasseler Straße / Warmetalstraße in Habichtwald-Ehlen.
Eine technische Umrüstung ist nicht notwendig.
Wohlfühlservice
Bedingungen für die Zahlung in Raten
Die Stadtwerke Wolfhagen ermöglichen die Zahlung offener Beträge in Raten ("Ratenplan"), soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Ob eine offene Forderung in Raten gezahlt werden kann, ist auf Antrag der / des Zahlungspflichtigen nach Prüfung zu entscheiden.
Für die Zahlung in Raten gelten folgende Bedingungen:
- Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH verlangt keine zusätzlichen Gebühren oder Zinsen für die Zahlung in Raten.
- Über die Zahlung der monatlichen Raten hinaus sind die festgesetzten monatlichen Abschläge an die Stadtwerke Wolfhagen GmbH zu zahlen, solange die Stadtwerke Wolfhagen GmbH Leistungen erbringt.
- Guthaben, z.B. aus Jahresrechnungen werden zur Tilgung des Ratenplans verwendet und daher nicht ausgezahlt.
- Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH kann und wird weitere Schritte im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Maßnahmen zur Sperrung der Energieversorgung einleiten, wenn der / die Zahlungspflichtige den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Einen erneuten Antrag auf Zahlung in Raten wird die Stadtwerke Wolfhagen GmbH ablehnen. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH wird ausgebliebene Zahlungen ohne Verzug anmahnen und die Sperrung veranlassen.
- Der Ratenplan gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Stadtwerke Wolfhagen GmbH als vereinbart. Die einzelnen Raten müssen zu den in der Bestätigung genannten Terminen auf einem Bankkonto der Stadtwerke Wolfhagen GmbH gutgeschrieben sein. Bearbeitungszeiten, arbeitsfreie Tage und ähnliche potenzielle Verzögerungen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Stand: Januar 2023
Wohlfühlservice
Ladestrom-Grundversorgung für E-Mobilität
Die Grundversorgung hat einen klar definierten Auftrag: Ladestrom zu liefern, auch wenn es keinen eigenen Liefervertrag gibt.
Beispiel: Wenn immer ein Mieter seine neue Wohnung bezieht und noch keinen Sondervertrag abgeschlossen hat, bekommt er Strom im Rahmen der Grundversorgung.
Preise und Tarifdetails
Ladestrom: Grundversorgung
Falls Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Wolfhagen GmbH eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung zum Laden eines Elektrofahrzeugs betreiben und keinen Stromliefervertrag für diese abgeschlossen haben, gilt folgender Tarif für Sie.
Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb
Preisblatt Grundversorgung Ladestrom ab 1. Januar 2024
Preisblatt Grundversorgung Ladestrom ab 1. Mai 2023
Preisblatt Grundversorgung Ladestrom ab 1. Mai 2023
Laufzeit und Kündigung: Im Bereich der Grundversorgung besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es vom Kunden mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.
Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung
Energiemix: konventionell
Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen haben hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)
Wohlfühlservice
Autostrom-Ersatzversorgung: Versorgungsicher laden
Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Verbraucher auch dann mit Strom und / oder Ladestrom / Autostrom versorgt werden, wenn der Lieferant, den Sie gewählt haben, keine Energie liefert, oder wenn ein Lieferantenwechsel nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden kann.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur heißt es dazu:
„Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.“ (Quelle)
Die Ersatzversorgung ist Belieferung ad hoc. Energie, die wir Ihnen im Rahmen der Ersatzversorgung liefern hat dementsprechend meist einen hohen Preis. Den aktuellen Preisstand entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt.
Preise und Tarifdetails
Ersatzversorgung (Autostrom)
Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb
Preisblatt Ersatzversorgung Autostrom ab 1. Januar 2024
Preisblatt Ersatzversorgung Autostrom ab 1. Juli 2023
Preisblatt Ersatzversorgung Autostrom ab 1. Januar 2023
Laufzeit und Kündigung: Die Ersatzversorgung hat eine Dauer von maximal drei Monaten. Kunden, die sich in dieser Zeit nicht für einen anderen Liefervertrag entscheiden, werden im Anschluss im Rahmen der Grundversorgung von uns mit Strom versorgt.
Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung
Energiemix: konventionell
Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH hat hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Das Energiewirtschaftsgesetzt regelt die Ersatzversorgung mit Energie in § 38.
Wohlfühlservice
Stadtwerke und Regionalwerke: Tag der offenen Tür am 18. Juni 2023
Vielen Dank für Ihren Besuch!
Woher kommt in Zukunft unsere Energie? Wie gelingt in Zeiten vermehrter Extremwetterereignisse eine nachhaltige Wasserversorgung? Große Fragen, die sich im Alltag jedes einzelnen bemerkbar machen. Die Wolfhager Versorgungsunternehmen Stadtwerke Wolfhagen und Regionalwerke Wolfhager Land (RWL) haben darüber am 18 Juni, dem Tag der offenen Tür informiert.
Die Stadtwerke Wolfhagen sind als Energieversorger und -erzeuger des Wolfhager Landes aktiv. Ende 2020 haben die Regionalwerke Wolfhager Land von den Stadtwerken die Geschäftsbereiche Stromnetz, Wasserversorgung sowie kommunale Dienstleistungen und Straßenbeleuchtung übernommen. Seitdem sind beide Unternehmen in der Siemensstraße 10 in Wolfhagen ansässig und betreiben dort ihr gemeinsames Kundencenter. Dieses wurde erst im vergangenen Jahr modernisiert und bietet nun optimale Möglichkeiten für Kundengespräche.
Energie: erneuerbar und aus der Region
„Der Krieg in der Ukraine hat uns zusätzlich noch einmal deutlich vor Augen geführt, dass wir in die heimische Energieerzeugung investieren müssen,“ sagen Christina Holzhauer und Alexander Rohrssen. Beide führen gemeinsam die Geschäfte von Stadtwerken und RWL und treiben aktuell intensiv die Planungen für eine Erweiterung des Windparks auf dem Rödeser Berg voran. Gleichzeitig gibt es auch die Idee für einen weiteren Windpark im Bereich Ippinghausen/Leckringhausen. Über die Projekte und auch über Möglichkeiten zur Beteiligung informierten die Stadtwerke gemeinsam mit der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eG (BEG) u.a. in Vorträgen.
Für den Anschluss der Erzeugungsanlagen an das Stromnetz sind die Regionalwerke zuständig. Auch die Anfragen privater PV-Anlagenbetreiber bearbeitet die RWL. Nicht immer verträgt das bestehende Netz den gewünschten Zubau, nicht immer ist ein Netzausbau machbar. Auch darüber informierten die Experten der Regionalwerke in Vorträgen.
Weiteres Thema der Regionalwerke: Die Versorgung der Wolfhagerinnen und Wolfhager mit sauberem Trinkwasser. Eine Selbstverständlichkeit für die meisten, eine verantwortungsvolle Aufgabe für das Team von Wassermeister Thomas Müller. Der Tag der offenen Tür bot einen Einblick in die unverzichtbare Arbeit.
Buntes Angebot für Groß und Klein
Neben Stadtwerken und RWL präsentierten sich auch die Energieagentur des Landkreises Kassel, Energie 2000 und die BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen auf dem Tag der offenen Tür. Energie 2000 hatte unter anderem spannende Angebote für Kinder vorbereitet ,die gerne angenommen wurden.
Auch für das leibliche Wohl war gesorgt - die Einnahmen für Getränke, Kaffee und Kuchen kamen heimischen (Förder)Vereinen zugute.
Wohlfühlservice
Strom- und Gaspreisbremse
AKTUELLE MELDUNG zum Start der Energiepreisbremsen
Seit 1. März gelten die Preisbremsen für Erdgas und Strom. Für die allermeisten Kunden der Stadtwerke Wolfhagen ändert sich dadurch nichts. Ihr Preis liegt unter den gesetzlichen Referenzpreisen.
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden, die von den Entlastungen profitieren, zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Sie müssen nicht selbst tätig werden.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
- für Strom auf 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Empfehlenswerte Websites mit Tipps zum Energiesparen: www.sparenwasgeht.de sowie www.ganz-einfach-energiesparen.de.
Wohlfühlservice
Aktuelle Hinweise zu Preisanpassungen unserer Stromtarife
Die Preise an den Energiemärkten stiegen in den letzten 16 Monate stetig und haben ein beispielloses Niveau erreicht. Dies hat auch entsprechende Auswirkungen auf die Preisgestaltung der Stadtwerke Wolfhagen GmbH für das Jahr 2023. Als kommunalem und bürgernahem Energieversorger im Besitz der Stadt Wolfhagen und der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eG fällt uns der Schritt einer solch massiven Preisanpassung nicht leicht. Er ist jedoch unumgänglich.
Mit der Anhebung der Arbeitspreise geben wir vor allem die gestiegenen Beschaffungskosten weiter. Preissteigernd wirken darüber hinaus die Netzentgelte, die 2023 spürbar über dem Wert von 2022 liegen.
Die Preisanpassung beschränkt sich auf das Notwendige. Jede verantwortliche Stelle und insbesondere beide Gesellschafter der Stadtwerke Wolfhagen GmbH lehnen ein Ausnutzen der Energiekrise zu Profitmaximierung entschieden ab. Ein solches Vorgehen wurde in den vergangenen Wochen auf Basis von Berichten diverser Medien pauschal sämtlichen Versorgern unterstellt. Diese verallgemeinernde Berichterstattung rückt die kommunalen Versorgerfamilie in ein völlig falsches Licht.
Ende Dezember 2022 stehen die Gesetze zur Strom- und Erdgaspreisbremse kurz vor der Verabschiedung. Sie enthalten auch Vorgaben zu Preisgestaltung für Energieversorger wie die Stadtwerke Wolfhagen. Zugehörige Informationen zum Bremsmechanismus werden nach Verabschiedung der Gesetzespakete für alle Kunden bereitgestellt.
Fakt ist: Auch mit den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse sind Preiserhöhungen weiterhin möglich, wenn damit drastisch gestiegene Beschaffungskosten für die Beschaffung von Strom und Gas an den Energiebörsen weitergegeben werden oder Steigerungen sonstiger Preisbestandteile wie der Netzentgelte. Dies tun wir mit den angekündigten Preisen ab 1. Januar und wir behalten uns weitere Anpassungen im Verlauf des kommenden Jahres ausdrücklich vor. Die Preisentwicklung an den Beschaffungsmärkten bleibt volatil und nicht sicher prognostizierbar.
Dass der Gesetzgeber mit den Gesetzesvorhaben Maßnahmen ergreift, um ein Ausnutzen der aktuellen Lage und der Entlastungspakete zu verhindern, begrüßen wir ausdrücklich - auch die in den Medien diskutierte „Beweislastumkehr“. Damit ist gemeint, dass das Kartellamt Preise von Versorgern prüfen kann. Die Versorger sind dabei in der Pflicht, die Gründe für Ihre Preisanpassungen darzulegen.
Einer solchen Prüfung werden sich die Stadtwerke nicht verwehren.
Ist ein Widerspruch gegen die Energiepreise der Stadtwerke möglich?
Jeden Widerspruch, der uns erreicht, nehmen wir zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Energiepreis, zu dem wir einen Kunden beliefern, hat der Widerspruch aber nicht. Es bleibt bei den zuletzt angekündigten Konditionen.
Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung / die Bundeskartellbehörde eine Preisprüfung für alle Energieversorger vornimmt, so dass ein Einzelwiderspruch nicht notwendig ist. Sollte das Bundeskartellamt die Missbräuchlichkeit feststellen, gehen wir davon aus, dass der Versorger angewiesen wird, den festgesetzten Preis für alle Kunden abzurechnen.
Indem Sie auf einen ohnehin nahezu folgenlosen Widerspruch verzichten, ersparen sie sich und uns Aufwand.
Auch Verbraucherschützer empfehlen aktuell keinesfalls den Widerspruch.
Sind Abschlagserhöhungen legitim?
Abschlagsänderungen im Zuge von Preisanpassungen sind legal und auch sinnvoll. Wir berechnen die Höhe der Abschläge so, dass die Zahlungen genügen, um den im Lieferjahr erwarteten Verbrauch zu bezahlen. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2022 berechnen wir neue Abschläge für 2023. Dabei dienen uns die neuen Preise und der Verbrauch 2022 als Berechnungsgrundlage.
Wir raten angesichts der geänderten Preise ausdrücklich davon ab, der Neuberechnung zu widersprechen. Bei gleichbleibendem Verbrauch kann dieses Handeln zu hohen Nachzahlungen führen, welche dann in einer Summe fällig werden. Über die Höhe Ihres Abschlags sprechen wir gerne mit Ihnen. Änderungen der Abschlagshöhe sind grundsätzlich immer möglich.
Wie bilden sich die Strompreise am Markt?
Gerne geben wir Ihnen einige Hinweise zur Entstehung der Strompreise:
In unserer Funktion als Energielieferant beziehen wir Strom entweder direkt vom Erzeuger oder über die Börse. Herbei bildet sich der Preis - unabhängig vom Vertriebsweg - anhand des Merit Order Prinzips: Das teuerste Kraftwerk, das zu Deckung des Bedarfs benötigt wird, setzt den Preis für alle. Da Erdgas infolge des Ukraine-Krieges sehr teuer geworden ist, ist auch die Stromerzeugung aus Erdgas sehr teurer und sorgt durch den Merit Order Effekt für eine Steigerung der Kosten des Strompreises insgesamt. Dass es zu der sehr deutlichen Preissteigerung gekommen ist, hat hierin seinen Grund.
Wie alle anderen Stadtwerke auch beschaffen wir strukturiert, also die meisten Mengen lange Zeit im Voraus. Um auch dabei Preisrisiken im Interesse unserer Kundinnen und Kunden zu begrenzen, erfolgt das nicht für alle Mengen auf einmal, sondern zeitversetzt zum Zweck der Risikostreuung.
Anhaltende Preissteigerungen aber auch bleibende Preissenkungen kommen auf die Art meist zeitverzögernd bei den Bestandskunden der Stadtwerke Wolfhagen an. Der Anschein eines plötzlichen, immensen Preissprungs ist aus unserer Sicht auch hierin begründet.
Auf der Seite der Strombörse EEX (https://www.eex.com/de/marktdaten/strom/futures) können Sie das aktuelle Preisniveau für die Beschaffung neuer Strommengen für 2023 nachvollziehen. Am 6. Dezember beispielsweise lagen die reinen Beschaffungskosten hier zwischen rd. 36 ct/kWh und rd. 46 ct/kWh.
Da wir für das Folgejahr bereits in der Vergangenheit Mengen beschafft haben, müssen wir dieses Niveau nicht an unsere Kunden weitergeben. Zum Vergleich: In den Stromtarifen der Bestandskunden veranschlagen wir für die Beschaffung rund 22 ct/kWh. Dass wir für Neukunden mit den wesentlich höheren aktuellen Beschaffungskosten rechnen müssen, zeigt sich deutlich am Preis, der bei über 50 ct/kWh liegt.
Die Übersicht zeigt beispielhaft die Zusammensetzung des Strom-Arbeitspreises in Wolfhagen. Einige der staatlich regulierten Preisbestandteile können in anderen Netzgebieten abweichen.
Preisbestandteile Arbeitspreis (Stand Dezember 2022); Preis ab 1. Januar 2023 in 34466 Wolfhagen
- EEG-Umlage: 0 ct/kWh
- Umlage nach KWKG: 0,357 ct/kWh
- Stromsteuer 2,05 ct/kWh
- Umlage nach §19 StromNEV 0,417 ct/kWh
- Offshore-Umlage 0,591 ct/kWh
- Konzessionsabgabe 1,320 ct/kWh
- Abschaltbare Lasten-Umlage 0 ct/kWh
- Netznutzungsentgelt Regionalwerke Wolfhager Land GmbH 6,22 ct/kWh
Summe staatlich regulierter Preisbestandteile = 10,96 ct/kWh
- Zzgl. Beschaffung, Vertrieb 22,44 ct/kWh
Nettopreis = 33,40 ct/kWh
- Zzgl. 19% Mehrwertsteuer 6,35 ct/kWh
Bruttopreis = 39,75 ct/kWh
Wohlfühlservice
Heizstrom-Ersatzversorgung: Versorgungsicher heizen
Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Verbraucher auch dann mit Strom und / oder Heizstrom versorgt werden, wenn der Lieferant, den Sie gewählt haben, keine Energie liefert, oder wenn ein Lieferantenwechsel nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden kann.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur heißt es dazu:
„Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.“ (Quelle)
Die Ersatzversorgung ist Belieferung ad hoc. Energie, die wir Ihnen im Rahmen der Ersatzversorgung liefern hat dementsprechend meist einen hohen Preis. Den aktuellen Preisstand entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt.
Preise und Tarifdetails
Ersatzversorgung (Heizstrom)
Strompreis und Entgelt für Messstellenbetrieb
Preisblatt Ersatzversorgung Wärmepumpe ab 1. Januar 2024
Preisblatt Ersatzversorgung Nachtspeicher ab 1. Januar 2024
Preisblatt Ersatzversorgung Wärmepumpe ab 1. Juli 2023
Preisblatt Ersatzversorgung Nachtspeicher ab 1. Juli 2023
Preisblatt Ersatzversorgung Wärmepumpe ab 1. Januar 2023
Preisblatt Ersatzversorgung Nachtspeicher ab 1. Januar 2023
Strompreis bis 31.12.2022
- Arbeitspreis: 23,21 ct/kWh (Netto = 19,50 ct/kWh) - nach Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh am 1. Juli 2022: 18,77 ct/kWh (Netto = 15,78 ct/kWh)
- Grundpreis: 4,52 €/Monat (Netto = 3,80 €/Monat)
Laufzeit und Kündigung: Die Ersatzversorgung hat eine Dauer von maximal drei Monaten. Kunden, die sich in dieser Zeit nicht für einen anderen Liefervertrag entscheiden, werden im Anschluss im Rahmen der Grundversorgung von uns mit Strom versorgt.
Zahlungsweise: Einzugsermächtigung und Überweisung
Energiemix: konventionell
Bedingungen für die Stromlieferung: Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes diverse Verordnungen zur Versorgung von Kunden mit Elektrizität erlassen. Diese bilden die Grundlage für Ihre Versorgung. Die Stadtwerke Wolfhagen GmbH hat hierzu ergänzende Bedingungen erlassen.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Das Energiewirtschaftsgesetzt regelt die Ersatzversorgung mit Energie in § 38.