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Jahresrechnung 2024

Die Antworten auf viele Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchabrechnung stehen bereits in der Rechnung selbst. An dieser Stelle haben wir für Sie einige Hinweise zusammengestellt, die Ihnen bei der Prüfung helfen. Wir wissen natürlich: Nicht alle Fragen lassen sich so beantworten. Wir bleiben selbstverständlich für Sie da - am besten erreichen Sie uns per E-Mail.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Telefonaufkommens bitten wir um Verständnis, falls wir Ihren Anruf nicht entgegen nehmen können. Probieren Sie es in einem solchen Fall bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder kontaktieren Sie uns auf einem anderen Weg.

Wichtig: Sollten Sie Fragen zur Rechnung haben, melden Sie sich möglichst frühzeitig, unbedingt aber vor dem Fälligkeitstermin bei uns.

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Rechnungsprüfung - so gehen Sie vor.

1. Prüfen Sie die persönlichen Angaben.

Ist die Rechnung korrekt adressiert, stimmen die Angaben zur Verbrauchsstelle und zur Nutzung? Sollten Sie einen Fehler entdecken oder eine Änderung notwendig werden, teilen Sie es uns bitte mit.

2. Prüfen Sie die Zählernummer(n).

Die Zählernummer(n) finden Sie im Anhang der Rechnung. Sie muss mit der / mit denen vor Ort übereinstimmen. Die Beispielzähler zeigen, wo die Zählernummern von zahlreichen verbauten Geräten zu finden sind.

3. Prüfen Sie die Zählerstände.

Die Zählerstände sind die Basis Ihrer Rechnung.

Den Anfangszählerstand am Beginn des Abrechnungszeitraums können Sie anhand von Dokumenten wie der letzten Rechnung oder der Vertragsbestätigung aus dem Jahr 2024 überprüfen:

  • Der Endzählerstand der letzten Rechnung muss der Anfangszählerstand dieser Rechnung sein.
  • Sollten Sie erst im Jahr 2024 zu uns gewechselt sein, entspricht der Anfangszählerstand Ihren Angaben bei Vertragsschluss. Diese finden Sie auf der Vertragsbestätigung sowie ggfs. auf der Schlussrechnung des Vorlieferanten oder dem Übergabeprotokoll zum Einzug in eine neue Wohnung.

Die Zählerstände zum 31. Dezember prüfen Sie anhand aktueller Ablesungen:

  • Lesen Sie Ihren Zähler ab. Der aktuelle Stand darf nicht niedriger sein, als der auf der Rechnung.
  • Statistisch verbrauchen Sie im Januar rund 10 Prozent Ihres gesamten Strom-Jahresverbrauchs. Wie viele Kilowattstunden das in Ihrem Fall sind, ermitteln Sie auf Basis des Jahresverbrauchs. Ziehen Sie diese Kilowattstunden vom Stand Ende Januar ab. Liegt der so ermittelte Wert nah bei dem Stand, der der Rechnung zugrunde liegt, ist die Annahme plausibel.

Besonderheit der Erdgas-Abrechnung:

Erdgaszähler messen den Erdgasverbrauch in Kubikmeter (m³), die Stadtwerke Wolfhagen aber rechnen Kilowattstunden (Energie) ab. Im Anhang Ihrer Rechnung finden Sie die Zählerstände in verbrauchten Kubikmetern abgedruckt.

Kubikmeter werden mit dieser Formel in Kilowattstunden umgerechnet:

(Zählerstand zu Ende der Abrechnungsperiode - Zählerstand am Beginn der Abrechnungsperiode) x Zustandszahl x Brennwert

Brennwert und Zustandszahl finden Sie ebenfalls im Anhang Ihrer Jahresabrechnung.

4. Prüfen Sie die geleisteten Zahlungen.

Die allermeisten unserer Kunden zahlen 11 Abschläge im Jahr. Wer erst im Verlauf des letzten Jahres zu uns gewechselt ist, hat entsprechend weniger Abschläge zahlen sollen. Anhand Ihrer Kontobewegungen oder der Quittungen, die Sie von uns bekommen haben, können Sie prüfen, ob die Summe der geleisteten Zahlungen, die wir berücksichtigt haben, der Summe entspricht, die Sie gezahlt haben.

Übrigens: Den Abschlag können Sie leicht selbst ändern. Ihre Bankverbindung auch. Nutzen Sie unser Online-Kundenportal (mit vielen weiteren Funktionen) oder den Service auf app.stadtwerke-wolfhagen.de.

5. Prüfen Sie die Energiekosten.

Gesetzliche Vorgaben verlangen von uns, die Bestandteile Ihres Energiepreises aufzulisten. Das sorgt für sinnvolle Transparenz, verhindert aber zu oft Übersichtlichkeit.

In der Anlage der Rechnung finden Sie für jede Energieart (Strom, Heizstrom, Erdgas) die Tabelle „Entgeltermittlung“. Sie liefert Ihnen die Angaben zur Prüfung der Energiekosten.

Im Jahr 2024 haben wir in vielen unserer Energietarife die Preise angepasst. Die Prüfung der Energiekosten wird dadurch erschwert, da Sie zunächst die Kosten von Teilmengen ermitteln müssen, aus denen dann die Gesamtkosten resultieren.

Zeiträume und darin geltende Konditionen sind transparent aufgeführt.

So gehen Sie grundsätzlich vor:

  1. Ermitteln Sie den Brutto-Arbeitspreis (im angegebenen Zeitraum): Addieren Sie dazu den Arbeitspreis aus der Tabelle, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer.
  2. Multiplizieren Sie den Brutto-Arbeitspreis mit Ihrem Verbrauch in Kilowattstunden (im angegebenen Zeitraum). Sie erhalten den Gesamtarbeitspreis in Cent.
  3. Teilen Sie den Betrag durch 100 um einen Eurobetrag zu erhalten.
  4. Wiederholen Sie Schritte 1 bis 3 für alle angegebenen Zeiträume und addieren Sie die ermittelten Beträge.
  5.  Addieren Sie den Grundpreis im Lieferzeitraum, der in der Tabelle abgedruckt ist. Sie erhalten die Gesamtsumme der Energiekosten.

Hinweis: Es kann zu Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich kommen.

Entlastungen für Energieverbraucher durch die Bundesrepublik Deutschland

Entlastung für Erdgaskunden durch die Bundesrepublik Deutschland: Abgesenkter Mehrwertsteuersatz

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wurde der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Um allen Erdgaskunden, die wir am 31. März 2024 beliefern durften, den Steuervorteil rechtssicher zu garantieren, haben wir eine Zwischenrechnung zu diesem Datum erstellt. Der Rechnungsbetrag dieser Zwischenrechnung ist auf der Jahresrechnung als Restforderung ausgewiesen.