Grundversorgung und Ersatzversorgung Erdgas
Die Grund- und Ersatzversorgung hat einen klar definierten Auftrag: Zu verhindern, dass die Verbraucher frieren müssen. Wann immer ein Mieter seine neue Wohnung bezieht, aber auch immer dann, wenn dritte Versorger nicht solide wirtschaften und insolvent gehen, sorgt der Grundversorger dafür, dass das Erdgas weiter strömt und zum Heizen genutzt werden kann.
Erdgas aber, das von einem auf den anderen Moment benötigt wird, ist teuer. Günstiger wird Energie, wenn Versorger und Kunde einen Vertrag schließen. Statt Grundversorgung heißt der Tarif dann Wohlfühlgas. Daher lautet unser Tipp:
Wechseln Sie aus der Grundversorgung in einen unserer Sondertarife. Es lohnt sich und ist kinderleicht.
Ihren Wechsel aus der Grundversorgung führen wir unbürokratisch und schnell durch – gerne rückwirkend zu Jahresbeginn bzw.
zu Beginn der Erdgaslieferung.
Gerne beraten wir Sie umfassend persönlich – sprechen Sie mit unserem Kundenservice.
Preise und Tarifdetails
Es gelten die in den Preisblättern definierten Preise. Aufgrund der Weitergabe gesunkener Einkaufskonditionen sinkt der Preis der Erdgas-Grundversorgung der Stadtwerke Wolfhagen GmbH in 34466 Wolfhagen zum 1. Januar 2025.
Aktuelles Preisblatt Grundversorgung in 34466 Wolfhagen: Preisblatt ab 1. Januar 2025
Aktuelles Preisblatt Grundversorgung in 34317 Habichtswald: Preisblatt ab 1. Januar 2025
Aktuelles Preisblatt Ersatzversorgung in 34466 Wolfhagen: Preisblatt ab 1. Januar 2025
Aktuelles Preisblatt Ersatzversorgung in 34317 Habichtswald: Preisblatt ab 1. Januar 2025
Weitere Preisblätter für 34466 Wolfhagen
Preisblatt Grundversorgung ab 1. Juli 2024
Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Juli 2024
Preisblatt Grundversorgung ab 1. April 2024
Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. April 2024
Preisblatt Grundversorgung ab 1. Januar 2024
Preisblatt Ersatzversorgung ab 1. Januar 2024
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV).